Wohnung zu heiß

Rechte von Mieter:innen Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Aber wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich heiß wird, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen oder eine Mietminderung rechtfertigen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) heizte sich eine Berliner Dachgeschosswohnung im Sommer auf bis zu 46 Grad Celsius auf. Die Temperaturunterschiede zwischen innen und außen betrugen bis zu 19 Grad, mindestens aber 10 Grad Celsius. Normales Wohnen sei unmöglich gewesen, Wachskerzen in der Wohnung schmolzen, Pflanzen gingen ein und der Wellensittich habe einen Hitzschlag erlitten. Hier sollen eine fristlose Kündigung und ggf. Schadensersatzansprüche möglich sein. Wichtig: Mieter:innen die selbst eine Sonnenmarkise anbringen wollen, brauchen hierfür die Zustimmung der Vermieter:innen.